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7. AGB´s

AGB´s



Allgemeine Geschäftsbedingungen

Anmeldung
Durch die Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages an. Die Anmeldung kann schriftlich, telefonisch, per Fax oder Internet erfolgen. Der Reisevertrag kommt durch die Rückbestätigung des Veranstalters zustande, die formfrei erfolgen kann.

Bezahlung
Nach Vertragsabschluss (Zugang der Reisebestätigung) ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises zu leisten, die Restzahlung erfolgt bis spätestens 6 Wochen vor Reiseantritt ohne gesonderte Aufforderung. Bei Reisen, die einen Flug beinhalten kann eine höhere Anzahlung fällig werden. Die Zahlung des Reisepreises erfolgt per Überweisung. Sämtliche Trainingsveranstaltungen erfordern eine vollständige Bezahlung des Reisepreises um die Teilnahme zu garantieren. Ihre Zahlungen sind durch den der Buchungsbestätigung beigelegten Sicherungsschein im Sinne §651 des deutschen Reisegesetzes abgesichert. Für Reisen mit einer Dauer von nicht mehr als 24 Stunden und einem Reisepreis bis 75,-€ ist die Aushändigung eines Sicherungsscheines nicht notwendig, da hierfür eine Ausnahmeregelung gilt. Der Kunde hat ein Leistungsverweigerungsrecht , solange ihm kein Sicherungsschein ausgehändigt wurde.

Leistungen und Preise
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Ausschreibung im Prospekt bzw. Homepage und der Reisebestätigung des Veranstalters.
A) Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Der Reiseveranstalter  behält sich vor, die Fahrtroute geringfügig zu ändern und geplante Hotels, Gasthöfe, Restaurants und Cafés durch gleichwertige zu ersetzen.
B) Preisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages aus sachlich berechtigten, erheblichen und unvorhersehbaren Gründen (Änderung der Steuern, gesetzlichen Abgaben, Währungsschwankungen) in angemessenem Umfang möglich, wenn zwischen Vertragsabschluss und Reiseantritt mehr als drei Monate liegen. Der Kunde ist hierüber bis spätestens 3 Wochen vor Anreise in Kenntnis zu setzen. Bei Preiserhöhungen über 5% des Reisepreises ist der Kunde innerhalb von 10 Tagen zum kostenfreien Rücktritt berechtigt.                                                                
C) Enthält eine Buchung einer Einzelperson keinen Einzelzimmerwunsch, werden wir uns bemühen eine/n zumutbaren Zimmergenossen/in zu finden.

Nicht enthaltene Leistungen                                                                                 
Alle Leistungen, die nicht ausdrücklich als enthalten aufgelistet sind, sind im Tourpreis nicht inklusive.  

Motorradmiete und Sicherheitskaution                                                                
Bei einer Motorradmiete wird zusätzlich eine Sicherheitskaution bei der Übernahme des Motorrades fällig. Die Höhe der Kaution ist je nach Mietstation unterschiedlich und wird dem Teilnehmer rechtzeitig mitgeteilt. Diese Kaution wird bei der Rückgabe des unbeschädigten Motorrades rückerstattet.

Rücktritt / Umbuchung durch den Kunden
A) Der Kunde kann jederzeit von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen.
B) Beim Rücktritt des Kunden vom Reisevertrag kann der Veranstalter pauschalierte Rücktrittskosten verlangen, die sich nach folgendem vom Hundertsatz des Reisepreises errechnen:
bis 45 Tage vor Anreise 25% des Reisepreises
bis 31 Tage vor Anreise 50% des Reisepreises
bis 14 Tage vor Anreise 75% des Reisepreises
bis 7 Tage vor Anreise 100% des Reisepreises
Sollten die tatsächlichen Kosten über diese Sätze hinausgehen, so ist der Reiseveranstalters berechtigt, die tatsächlichen Kosten zu verlangen. In allen Fällen steht dem Kunden das Recht zu, dem Veranstalter einen geringeren Schaden nachzuweisen. Soweit bestimmte Leistungen nur vermittelt werden, gelten die Stornogebühren des jeweiligen Leistungsträgers.
C) Wird bei Gruppenbuchungen durch Stornierung einzelner Personen die erforderliche Mindestteilnehmerzahl, für die der Veranstalter eine Gruppenermäßigung angeboten hat, unterschritten, so ist der Reiseveranstalter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die entsprechenden Stornokosten zu verlangen, außer die Teilnehmer erklären sich bereit, den Einzelbuchungspreis zu zahlen.
D) Soweit der Kunde vor Reiseantritt einzelne Leistungen umbuchen möchte, sind die entstehenden Mehrkosten und Umbuchungsgebühren von ihm voll zu tragen.
E) Im Falle einer Stornierung wird eine Bearbeitungsgebühr von 25,00 Euro bei Reisen ohne Flug und 250,00 Euro bei Reisen mit Flug erhoben.
F) Eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung ist im Preis nicht enthalten, jedoch zusätzlich buchbar und wird empfohlen.

Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Der Veranstalter kann bis 2 Wochen vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten, wenn:
A) die ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl für die entsprechende Reise nicht erreicht wird. Soweit nicht anders angegeben, beträgt die Mindesteilnehmerzahl 4 Personen. Der Veranstalter muss dem Kunden die Rücktrittserklärung unverzüglich zuleiten und den eingezahlten Reisepreis zurückerstatten.
B) sich herausstellt, dass der Kunde den Erfordernissen der Reise nicht entspricht (z.B. Führerschein nicht vorhanden, gesundheitlich gefährdet). In diesem Fall muss der Kunde dem Reiseveranstalter die entstehenden Kosten erstatten(siehe auch Stornosätze).

Der Reiseveranstalter kann die Tour abbrechen, wenn
A) der Veranstalter/Tourguide wegen Erkrankung oder Verletzung ausfällt und keine Ersatzperson gestellt werden kann. Der Teilnehmer erhält in diesem Fall den anteiligen Reisepreis für nicht erbrachte Leistungen rückerstattet.
B) Witterungseinflüsse oder sonstige unvorhersehbaren Ereignisse durch höhere Gewalt die Durchführung der Tour unmöglich machen.

Nichteinhaltung von Verkehrsvorschriften oder Gruppenbestimmungen         
Hält sich der Kunde nicht an Verkehrsvorschriften oder die Bestimmungen der Gruppenreise, kann der Veranstalter den Vertrag für ungültig erklären und ggf. das Mietmotorrad sicherstellen. In einem solchen Fall erfolgt keinerlei Erstattung des Tour-und Mietpreises.

Nicht beanspruchte Leistungen
Nimmt der Kunde nach Reiseantritt aus zwingenden, weder von ihm noch vom Reiseveranstalter zu vertretenden Gründen einzelne Reiseleistungen nicht in Anspruch oder tritt der Kunde die Rückreise vorzeitig an, so besteht grundsätzlich kein Recht auf Rückerstattung des anteiligen Reisepreises. Der Veranstalter wird sich bei den Leistungsträgern jedoch um Erstattung ersparter Aufwendungen bemühen, soweit es sich nicht um völlig unerhebliche Leistungen handelt. Werden Mietmotorräder früher zurückgegeben oder werden Kilometerpakete nicht aufgebraucht, so ist eine anteilige Rückerstattung grundsätzlich ausgeschlossen.

Haftung
Der Veranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für die gewissenhafte Reisevorbereitung, Auswahl und Überwachung der Leistungsträger und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.
Die Haftung des Reiseveranstalters ist insgesamt auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Die Haftung ist ausgeschlossen für:
A) Fremdleistungen, wie z.B. Beförderung im Linienverkehr, Sportveranstaltungen, Ausstellungen
B) Vermittlungsleistungen, wie z.B. Hotelübernachtungen
C) Unfälle während der Reise. Jeder Teilnehmer ist für seine Fahrweise selbst verantwortlich, auch dann, wenn er in der Gruppe fährt und dem Reiseleiter folgt. Darüber hinaus erklärt sich jeder Teilnehmer damit einverstanden, dass der Veranstalter nicht für seine persönliche Sicherheit verantwortlich ist und weder einzeln noch gemeinsam für Vorfälle in Verbindung mit der Durchführung oder seiner Teilnahme an der Tour haftet, die zu Verletzungen, Tod oder Schaden an seinem Eigentum, seiner Familie, seinen Erben oder Rechtsnachfolgern führen.
In den Fällen A-C sind eventuelle Probleme immer direkt mit dem jeweiligen Leistungsträger zu klären.

Mitwirkungspflicht
Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden abzuwenden oder gering zu halten. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich dem Veranstalter mitzuteilen und ihm eine angemessene Zeit zur Abhilfe einzuräumen. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so ist der Anspruch auf eine Minderung nicht gegeben. Eventuelle Ansprüche sind innerhalb eines Monats nach Tourende schriftlich an den Reiseveranstalter zu richten.

Bild, Film- und Videomaterial                                                                              
Die auf den Touren von den Vertretern des Veranstalters angefertigten Fotos, Dias und Videos sind urheberrechtliches Eigentum. Der Reiseveranstalter ist berechtigt, dieses Material für Werbezwecke zu verwenden, auch wenn der Teilnehmer darauf zu erkennen ist. Kosten entstehen dem Veranstalter gegenüber dem Teilnehmer dadurch nicht. Der Kunde ist berechtigt, der Verwendung von Bild- und Filmmaterial schriftlich vor Reiseantritt zu widersprechen, sofern ein berechtigtes Interesse des Kunden das Interesse des Veranstalters an der Gewinnung und Verwendung von Material zu Werbezwecken überwiegt. Das berechtigte Interesse des Kunden ist formfrei glaubhaft zu machen.

Mündliche Vereinbarungen                                                                                   
Sie sind nur dann wirksam, wenn sie vom Veranstalter schriftlich bestätigt werden. Tourguides sind nicht berechtigt, Zusicherungen zu geben, die von diesen Reise- und Mietbedingungen abweichen.

Allgemeines
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Gleiches gilt für die Reise- und Geschäftsbedingungen. Mit der Anmeldung erkennt der Kunde für sich und alle in der Anmeldung aufgeführten Begleitpersonen diese Bestimmungen verbindlich an. Der Veranstalter behält sich die Korrektur von Druck- und Rechenfehlern vor.

Reiseveranstalter
Veranstalter ist, soweit nicht anders angegeben:
ALMOTO Motorrad Reisen
Manuela Wollny
Priessnitzstraße 42
D-01099 Dresden

Gerichtsstand
Als Gerichtsstand wird für beide Teile Dresden/Sachsen vereinbart.

Haftungsverzichtserklärung
Mit der Anmeldung zur Reise stimmt der Kunde folgender Erklärung ausdrücklich zu:
Ich bin mir über die Gefahren des Motorradfahrens voll bewusst. Die Teilnahme an der Reise erfolgt auf mein eigenes Risiko. Ich erkläre mich damit einverstanden, dass weder der Veranstalter, noch deren Leistungsträger und Erfüllungsgehilfen für Personen-, Sach-, und Vermögensschäden jeglicher Art sowie für andere auftretende Störungen, die der höheren Gewalt obliegen, haftbar gemacht werden können. Es ist mir bekannt, dass der Veranstalter auch nicht für das Fehlverhalten anderer Gruppenteilnehmer haftet. Ich verpflichte mich, die geltenden Verkehrsregeln der einzelnen Länder zu beachten, die Regeln der Gruppenreise einzuhalten und weder Mensch noch Natur durch mein Verhalten oder die Beschaffenheit meines Fahrzeuges zu schädigen. Ich bin grundsätzlich gesund, erfülle die Anforderungen, welche die Tour an mich stellt und verfüge über einen gültigen Führerschein. Für das Tragen ausreichender Schutzbekleidung bin ich selbst verantwortlich.

Dresden im Oktober 2009

 

 
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